Knochenmark- und Blutstammzellspende von Kindern an Familienmitglieder: Das Kindeswohl im ethischen Konflikt

Bei Krankheiten, die mit einer Transplantation von hämatopoietischen Stammzellen behandelt werden können, gibt es einen grundlegenden rechtlichen und ethischen Konflikt: Das Wohl des einen Geschwisterkindes ist nicht gleichbedeutend mit dem Wohl des anderen. Der Eingriff, der zur Spende von Knochenmark- oder peripheren Blutstammzellen notwendig ist, hat im Bezug auf das Spenderkind keine medizinische Indikation. Die Indikationsstellung liegt allein beim Empfängerkind.

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Projektleitung:

Prof. Dr. Christoph Rehmann-Sutter
Prof. Dr. Christina Schües